Häufige Fragen zur Praktikumsunterstützung

Allgemeine Fragen zur finanziellen Unterstützung

  • Für welche Schulen kann ich die finanzielle Unterstützung erhalten? Gibt es bestimmte Partnerschulen?
    Die finanzielle Unterstützung kann für Blockpraktika an allen Schulen in sächsischen Bedarfsregionen gezahlt werden, für die auch der Anwärtersonderzuschlag gilt. Hier geht’s zur Karte der Bedarfsregionen (Quelle: SMK). Praktika an Grundschulen in Chemnitz werden nachrangig behandelt, da hier der Bedarf nicht so hoch ist.
  • Kann ich die finanzielle Unterstützung für mehrere Praktika erhalten?
    Ja, prinzipiell kann die finanzielle Unterstützung für mehrere Blockpraktika gewährt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um Pflichtpraktika handelt. 
  • Kann ich die Praktikumsunterstützung auch für das Referendariat erhalten?
    Nein, die finanzielle Unterstützung ist nur für Blockpraktika vorgesehen.
  • Kann ich die finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ich das Praktikum in einem anderen Bundesland im ländlichen Raum absolviere?
    Nein, die finanzielle Unterstützung gibt es nur für Praktika in Sachsen. Die Finanzierung erfolgt über das Sächsische Staatsministerium für Kultus.
  • Kann ich auch eine Praktikumsunterstützung erhalten, wenn ich in einem anderen Bundesland studiere, mein Praktikum aber in Sachsen absolviere?
    Ja, lediglich die Praktikumsschule muss in einer sächsischen Bedarfsregion liegen.
  • Kann ich die finanzielle Unterstützung auch für die SPÜ erhalten?
    Nein, aktuell ist die Praktikumsunterstützung nur für Blockpraktika möglich.
  • Mein Praktikum geht länger als 20 Tage. Kann ich auch für die zusätzlichen Tage eine finanzielle Unterstützung erhalten?
    Nein, die Praktikumsunterstützung wird für max. 20 Tage gewährt. 

Antragstellung & Bewilligung

  • Bis wann muss ich mich bewerben?
    Die Bewerbungsfrist für das aktuelle Semester veröffentlichen wir hier: https://www.perspektive-land.de/in-den-regionen/unterstuetzung-praktika/  
    Bewilligungen stellen wir bei eindeutigen Anträgen schnellstmöglich aus. Wenn nach der Frist noch Restmittel vorhanden sind, können Anträge auch nach Ende der Frist noch gestellt und bewilligt werden.   
  • Kann ich auch nach Ablauf der Frist noch einen Antrag stellen?
    Ja, prinzipiell ist eine Antragstellung nach der Frist ist möglich, jedoch können wir Anträge nur bei vorhandenen Restmitteln bewilligen. Wir schließen den Antrag, wenn unsere Restmittel ausgeschöpft und wir bereits eine Warteliste haben. 
  • Wie schnell erhalte ich nach der Antragstellung eine Zusage/Absage?
    Wir bemühen uns, im Sinne der Planungssicherheit Ihnen zeitnah eine Rückmeldung zu geben. Insbesondere Anträge auf Übernachtungskostenunterstützung und Reisekostenunterstützung bei privater Unterkunft bewilligen wir zeitnah. Anträge auf Pendelkosten prüfen wir spätestens nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
    Sollten Unterstützungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein, versenden wir zügig die Absage.
  • Ich habe einen Fehler im Antrag gemacht oder es hat sich eine Änderung ergeben. Kann ich meinen Antrag nachträglich ändern?
    Senden Sie uns bei Änderungen bitte umgehend eine Mail an perspektive.land(at)dkjs.de bzw. an Ihre jeweilige Bearbeiterin.

Übernachtungskostenunterstützung

  • Muss ich vor der Antragstellung schon eine Unterkunft am Praktikumsort gebucht haben?
    Nein, Sie können einen Antrag stellen, bevor Sie eine Unterkunft buchen. Falls Sie bei Antragstellung bereits eine Unterkunft haben, geben Sie gerne im Antrag auch schon die Höhe der Kosten an. Bitte beachten Sie, dass wir max. 30 €/Nacht für max. 26 Nächte (insgesamt max. 780 € bzw. bei Unterkünften zu zweit max. 1.000 € insgesamt) erstatten können. 
  • Muss ich mich selbst um die Unterkunft kümmern?
    Ja, die Suche und Buchung der Unterkunft liegt in der eigenen Verantwortung. Die Kosten werden im Nachgang (teil-)erstattet. 
  • Wo finde ich geeignete Unterkünfte?
    Für die Unterkunftssuche haben wir Tipps und Hinweise sowie konkrete Unterkünfte in Bedarfsregionen in einer Broschüre zusammengestellt: Unterkunftsbroschüre (2. Auflage). Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Suche benötigen, kommen Sie gern auf uns zu. Wir kennen ggf. weitere Übernachtungsmöglichkeiten.
  • Können Kosten auch erstattet werden, wenn die Unterkunft nicht direkt am Ort der Praktikumsschule liegt (zum Beispiel wenn es in dem Ort keine Unterkunft gibt)?
    Ja, wenn Sie im Ort keine (günstige) Unterkunft finden, können Sie auch in der Nähe übernachten. Jedoch können wir für die tägliche Fahrt zur Schule keine Pendelkosten erstatten.
  • Wenn ich an den Wochenenden nach Hause fahren muss (zum Beispiel um zu arbeiten), kann ich hierfür Fahrtkosten erstattet bekommen?
    Nein, die Reisekosten werden nur für die einmalige An-/Abreise zwischen Wohnort und Praktikumsort erstattet.
  • Was passiert, wenn meine Unterkunft mehr als 30 €/Nacht kostet?
    Sie erhalten in diesem Fall 30 €/Nacht für max. 26 Nächte erstattet (max. 780 €), den Rest übernehmen Sie selbst.
  • Ich habe eine Unterkunft am Praktikumsort, benötige aber zusätzlich ein Monatsticket für den täglichen Schulweg. Kann ich zusätzlich zu den Übernachtungskosten auch das Monatsticket erstattet bekommen?
    Nein, wir können nur entweder Übernachtungs- oder Pendelkosten erstatten. Pendelkosten können (hier anstelle von Übernachtungskosten) gefördert werden, wenn die Strecke zwischen Unterkunft und Schule mindestens 25 km beträgt.
  • Ich wohne während des Praktikums kostenfrei z. B. bei meinen Eltern. Kann ich trotzdem eine finanzielle Unterstützung erhalten?
    Wenn Sie eine private kostenfreie Unterkunft in der Nähe der Praktikumsschule beziehen, wählen Sie bei der Antragstellung die Option "Reisekosten bei kostenfreier privater Unterkunft in der Nähe der Praktikumsschule" aus. Bei dieser Option können wir Ihnen die Kosten für die einmalige An-/Abreise vom regulären Wohnort zur kostenfreien Unterkunft und die täglichen Pendelkosten von der kostenfreien Unterkunft zur Schule (PKW oder ÖPNV-Ticket), auch unter 25 km Entfernung, erstatten.

Reisekostenunterstützung bei kostenfreier privater Unterkunft

  • Damit die Pendelkosten von der kostenfreien privaten Unterkunft zur Schule erstatten werden können, müssen es auch mind. 25 km sein?  
    Nein, in diesem Fall werden die Pendelkosten auch bei kürzeren Pendelstrecken erstattet, da sich die Verkürzung der Strecke in aller Regel durch die Nutzung der kostenfreien privaten Unterkunft ergibt.

Pendelkostenunterstützung

  • Muss die Pendelstrecke immer mind. 25 km betragen oder gibt es Ausnahmen?
    In der Regel muss die Pendelstrecke mind. 25 km betragen. Wenn Ihr Wohnort allerdings in einer sächsischen Bedarfsregion liegt, können wir im Einzelfall eine Ausnahmeregelung treffen. Wir behalten uns vor, den Verwaltungsaufwand gegenüber der Höhe der Kosten abzuwägen. 
  • Wie finde ich die günstigsten ÖPNV-Tarife? Gibt es Ermäßigungen für Studierende?
    Um den günstigsten ÖPNV-Tarif zu finden, beachten Sie bitte drei Fragen:
    1. Deckt der Geltungsbereich Ihres Semestertickets (und ggf. Deutschlandticket-Upgrades) einen Teil der Strecke zur Praktikumsschule ab? (z.B. Leipzig – Narsdorf)?
    2. Können Sie – anstelle von Einzelfahrten – eine Zeitkarte nutzen? Die meisten Verkehrsverbünde oder auch die Deutsche Bahn bieten Monatskarten an (https://www.bahn.de/angebot/pendler/wochen_monatskarten).
    3. Können Sie als Studierende den ermäßigten Tarif nutzen (z.B. Schülermonatskarte)? Bitte informieren Sie sich rechtzeitig (z.B. beim Serviceschalter), welches der günstigste Tarif ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Ermäßigung zu erhalten. 

Abrechnung

  • Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich für die Abrechnung?
    Bei der Abrechnung im Nachgang des Praktikums reichen Sie folgende Unterlagen ein:
    • Abrechungsformular, ausgefüllt und unterschrieben (Vordruck erhalten Sie von uns)
    • Praktikumsbestätigung, ausgefüllt und von Schulleitung unterschrieben (Vorlage erhalten Sie von uns)
    • Bei Übernachtungskosten: Kostenbeleg Unterkunft (i. d. R. Rechnung oder Mietvertrag + Quittung/Zahlungsbeleg)
    • Bei ÖPNV-Nutzung: Bahn-/Bustickets (Originalticket mit Zangenabdruck oder Ausdruck von Handytickets)
    • Ggf. Extrablatt, z. B. mit Erklärungen zum Reiseverlauf
  • Muss ich Tankquittungen einreichen?
    Nein, Reisekosten mit dem PKW werden mit einer Kilometerpauschale von 0,20 €/km erstattet.
  • Ich musste verkehrsbedingt einen Umweg fahren – kann ich die zusätzlichen Kilometer abrechnen?
    Bitte dokumentieren Sie die Abweichungen (Anzahl Tage, zusätzliche Kilometer, Gründe), zum Beispiel mit Links zu angekündigten Baustellen, Screenshots der gefahrenen Strecke etc. Reichen Sie die Erläuterungen auf einem separaten Blatt mit der Abrechnung ein. Der abweichende Reiseverlauf muss nachvollziehbar sein.
  • Wann erfolgt die Abrechnung?
    Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Praktikums. Bitte senden Sie uns die Abrechnungsunterlagen zeitnah zu. Die Frist für das aktuelle Semester senden wir Ihnen vorab per Mail (in der Regel ca. 3 Wochen nach Ende des Praktikumszeitraums). Je früher Sie die Abrechnung an uns senden, umso eher können wir sie prüfen und uns mit evtl. Rückfragen bei Ihnen melden.  
  • Wann erhalte ich die Erstattung?
    In der Regel dauert es ca. drei bis vier Wochen, bis Sie das Geld erhalten, da wir alle Abrechnungen prüfen und bearbeiten müssen. Sie können zur zügigen Bearbeitung beitragen, indem Sie alle Unterlagen vollständig einreichen und aufkommende Fragen vor Einsendung mit uns klären.
  • Erhalte ich eine Bestätigung, wenn meine Abrechnung eingegangen ist?
    Nein, das können wir aufgrund der Vielzahl der Abrechnungen nicht leisten. Sollte Ihre Abrechnung jedoch nicht vollständig sein, es Rückfragen geben oder die Abrechnung nicht fristgerecht eingehen, melden wir uns bei Ihnen. Bitte machen Sie sicherheitshalber ein Foto oder einen Scan Ihrer Unterlagen, bevor Sie sie versenden.

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